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In vielen Situationen, die mit den oben angeführten vergleichbar sind, kann ich Ihnen kompetente psychologische Hilfestellung anbieten. Art und Umfang der Hilfestellung ist von der jeweiligen Problemsituation abhängig und kann jeweils nur individuell vereinbart werden.
Abklären von Problemstellungen im Leistungsbereich, im Persönlichkeitsbereich, bei psychischen Konflikten, bei psychosomatischen Symptomen, bei neuropsychologischen Fragestellungen u.ä.m.
Adressaten: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren
Die Diagnostik stellt bei Vorliegen einer krankheitswertigen Verdachtsdiagnose und nach Zuweisung durch einen Arzt / eine Ärztin oder einen Psychotherapeuten / eine Psychotherapeutin eine Kassenleistung dar und wird über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet.
Direkte Zuweisungen sind durch niedergelassene Kinderfachärzte, Internisten, Neurologen oder Psychiater bzw. durch Psychotherapeuten (jeweils mit Kassenvertrag) möglich. Zuweisungen können auch durch alle anderen niedergelassenen Ärzte oder Nicht-Vertragsärzte und durch Psychotherapeuten ohne Kassenvertrag erfolgen, die chefärztliche Genehmigungspflicht ist mittlerweile für Zuweisungen zu VertragspsychologInnen bis auf weiteres aufgehoben worden.
Bei allen Zuweisungen muss auf dem Zuweisungsschein vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird, und auch eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD10 muss vom Zuweiser angegeben werden.Ein Zuweisungsformular für ÄrztInnen oder PsychotherapeutInnen ohne Kassenvertrag steht
hier
als ausfüllbarer PDF-File zum Download zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2019 besteht auch die Möglichkeit einer direkten elektronischen Zuweisung zur psychologischen Diagnostik im eCard-System, Sie erhalten in diesem Fall vom Zuweiser einen 6-stelligen Code ("eKOS-Code"), und die "Papierüberweisung" ist nicht mehr erforderlich. Ab dem 01.01.2020 ist nach derzeitigem Wissensstand die elektronische Überweisung für VertragspartnerInnen im Rahmen des elektronischen Kommunikationsservice (eKOS — e-card) verbindlich. Nähere Informationen dazu finden Sie
hier
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- Erstellen von Expertisen und Gutachten im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Die Auftragserteilung, Terminvereinbarung und Abrechnung erfolgt je nach Auftragsumfang direkt über die PVA. Die Durchführung der Untersuchung erfolgt nach Terminvergabe durch die PVA in meiner Praxis.
Einleitende Fragebeantwortungen und Hilfestellungen sind auf Wunsch auch online (per eMail) möglich...
Anfragen können Sie per Mail direkt an gk@praxis-kollmann.at richten. Eingehende eMails werden im Regelfall innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
Zuweisungsformular für WahlärztInnen
und PsychotherapeutInnen
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